Samstag, 13. Oktober 2018

Haben Sie einen Job für die Jobtesterin?

Arbeitgeber verleugnet eine Vielzahl seiner im Internet öffentlich ausgeschriebenen Stellen im mündlichen Direktkontakt mit der Jobtesterin.
Zur Vorgeschichte:
Bevor eine gewisse JOBTESTERIN sich mit diesem Konzept OFFEN AUF DEN MARKT traute,
war sie einmal von ihrem treusorgenden Arbeitsvermittler ihres heimischen Jobcenters zu einer Zwangsbewerbung aufgefordert worden - unter der Drohung ihr Existenzminimum würde (komplett) gestrichen.

Die spätere Jobtesterin bewarb sich pflichtgemäß unter Ausschöpfung des Rahmens von Datenschutzregularien, die ihr verbraucherrechtlich zustanden, aber in einem schnell zu verwaltenden und zu verwurstenden "Arbeitskräfteverwetungssystems" nicht so einfach verdaubar waren.
Das Unternehmen "meldete" die aus seiner Sicht nicht passende Bewerbung an das Jobcenter und dieses beschloss intern eine Sanktion. Dass jene dann doch nicht vollstreckt wurde, trotz etwaiger Verfügung (Dokumente folgen), könnte damit zusammenhängen, dass die Betroffene viele weitere Sanktionen bereits über die 100% Marke kassiert hatte und diese alle gerichtlich bekämpft wurden und auch öffentlich sichtbar gemacht wurden, so dass irgendwann das jobcenter komplett zurückruderte und keine Sanktion mehr gegen sie verhängte, während die bestehenden alle gerade abgewickelt wurden.

Doch das eigentlich Interessante: die Fähigkeiten der investigativen Jobtesterin zur positiven Transformation des Arbeitsmarktes (direkt über Kontakte zu Firmen) einzubringen, stand erst bevor.
Denn natürlich war durch dieses kleine Intermezzo in der JOBTESTERIN, die sich nun auch so nannte, keine Abneigung entstanden, sich bei jenem Arbeitgeber (persönlich) vorzustellen.

Der Arbeitgeber kannte ihre grundsatzpolitische Einstellung schon von diversen Kundgebungen in seiner Umgebung und so klingelte eines Tages die Jobtesterin höchst persönlich an seiner Tür.

Der Leiter der Einrichtung kam zu ihr und erklärte auf Nachfrage, dass er keine Jobs anzubieten hätte, ausschließlich solchen, die einen Personenbeförderungsschein (Führerschein für Busse) voraussetzen würden.
Diese besaß die Jobtesterin nicht.
Nun, es war bekannt, dass dieses Unternehmen in der Transport- und Personenbeförderungsbranche Fachkräfte vermittelte - doch standen im Internet - auch damals - massenhaft Angebote für "ungelernte", z.B. in Kantinen.
Das war ein wenig verwirrend. Die Jobtesterin nahm natürlich die Absage zunächst als korrekte Auskunft an und nicht "persönlich" - verabschiedete sich und schaute dann erneut auf die Internetseite der Firma. Dort wurde nach vielen Helfer*innen inseriert - ungelernt, Quereinsteiger - für "jedeN machbar"...
 
Das Ergebnis ihrer persönlichen Anfrage und den Widerspruch zur Internetseite teilte sie daraufhin dem Jobcenter (dem Arbeitgeberservice) mit.
Was auf dessen Nachforschungen hin geschah, entzieht sich der Kenntnis der JOBTESTERIN.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen